FE-Klassen

WIR HELFEN DIR WEITER

Nachdem wir dich dabei unterstützt haben, zu ermitteln, was du willst, werden wir gemeinsam den besten Weg finden, um es zu erreichen.

B-Klassen

  • B für Pkw / Begleitetes Fahren ab 17

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von PKWs und leichten Nutzfahrzeugen.


    Mindestalter: 18 Jahre.

    Oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren.


    Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.


    Sonderstunden: Mindestens 14 Theoriestunden.

  • B96 Erweiterung für B

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Kombinationen aus einem PKW der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.


    Mindestalter: 18 Jahre.


    Pflichtstunden: Es sind keine spezifischen Pflichtstunden und keine Prüfung vorgeschrieben.


    Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.

  • B196: 125er mit Erweiterung fahren

    Nur in Deutschland


    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes) mit einer Leistung bis zu 11 kW 125ccm.


    Mindestalter: 25 Jahre bei mindestens fünf Jahren Vorbesitz der Klasse B.


    Pflichtstunden: 10 Pflichtstunden und Theorie.


    Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.

  • BE für PKW mit Anhänger

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Kombinationen aus PKW und Anhänger.


    Mindestalter: 18 Jahre.


    Pflichtstunden: Es sind keine spezifischen Pflichtstunden vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.


    Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.

  • Was ist der Unterschied zwischen der B96 und BE Anhängerklasse?

    B96 ist lediglich eine Erweiterung für die B-Klasse und lässt das Führen von einer Gesamtmasse (PKW + Anhänger) bis maximal 4.250kg zu. Hierbei ist keine Prüfung vorgesehen.


    Beispiel: PKW 2.000kg + Anhänger 1.250kg = 4.250kg Gesamtgewicht.


    BE ist eine eigene FE-Klasse und keine Erweiterung und lässt das Führen von einer Kombination mit jeweils 3.500kg zu.


    Beispiel: PKW 3.500kg + Anhänger 3.500kg = 7.000kg Gesamtgewicht.

  • B197 für Umstieg von Automatik auf Schaltgetriebe

    Mit einem Automatik-Führerschein kann man seit dem 01.04.2021 mit 10 Pflichtfahrtstunden und einer Testfahrt die Automatik-Beschränkung aufheben. 

A-Klassen

  • A1 für Motorrad (max. 15 PS)

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.


    Mindestalter: 16 Jahre.


    Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.


    Sonderstunden: Es sind 12 Unterichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie zu absolvieren.

  • A2 für Motorrad (max. 48 PS)

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg.


    Mindestalter: 18 Jahre.


    Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.


    Bei Besitz von A1 sind keine Pflichtstunden und keine Prüfung notwendig. Lediglich eine verkürzte praktische Prüfung.


    Sonderstunden: Es sind 12 Unterichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie zu absolvieren.

  • A für Motorrad ohne PS-Limit

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung.


    Mindestalter: Bei Hochstufung von A2 auf A: 20 Jahre. Bei Direkteinstieg: 24 Jahre.


    Pflichtstunden: Mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) und eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.


    Bei Besitz von A2 sind keine Pflichtstunden und keine Prüfung notwendig. Lediglich eine praktische Prüfung.


    Sonderstunden: Es sind 12 Unterichtseinheiten Grundstoff und 4 Einheiten Zusatzstoff in der Theorie zu absolvieren.

  • Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A

    Nachdem du mindestens 2 Jahre im Besitz einer Klasse bist, kannst du mit einer praktischen Prüfung auf die nächste Klasse gestuft werden. 


    Beispiel:


    Mit 16 Jahren A1, nach 2 Jahren von A1 auf A2 und wieder nach 2 Jahren von A2 auf A.

  • AM für Kleinkrafträdern und Leichtkraftfahrzeugen max. 45km/h

    Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Kombinationen aus PKW und Anhänger.


    Mindestalter: 16 Jahre.


    Pflichtstunden: Es sind keine spezifischen Pflichtstunden vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung sind erforderlich.


    Sonderstunden: Es sind keine Sonderstunden erforderlich.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Share by: